Bearbeitung Soziales Entschädigungsrecht (m/w/d)

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RP Gießen
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Veröffentlicht: 22.12.2023

Arbeitsort: 35390 Giessen

Über uns

Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen ist eines von den insgesamt sechs Versorgungsämtern in Hessen und gehört zum Geschäftsbereich des Regierungspräsidiums Gießen. Es ist u. a. zuständig für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht, für die Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld, für die Durchführung der Gesetze nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (z B. Opferentschädigung) und die Durchführung der Betreuungs- und Pflegeaufsicht in Hessen.

Ihre Auf­ga­ben

  • Bearbeitung von Anträgen des Sozialen Entschädigungsrechts mit Sachverhaltsaufklärung, Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Auswertung von Ermittlungsakten der Polizei/Staatsanwaltschaft, ärztlichen Befundberichten/gutachterlichen Stellungnahmen) und Vorbereitung von Entscheidungsvorschlägen;
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden, Sozialleistungsträgern etc.
  • Unsere Ange­bote

    Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, ein gutes Betriebsklima sowie familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen im Rahmen gleitender Arbeitszeit und individuelle Teilzeitmodelle. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgreicher Einarbeitung bieten wird die Möglichkeit im Homeoffice bzw. über Telearbeit zu arbeiten. Sie erhalten zudem ein „Landes Ticket Hessen“, welches zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen berechtigt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements.

    All­ge­meine Hin­weise

    Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

    Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

    Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

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