Lohnbuchhaltung (m/w/d)

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Landkreis Gießen Der Kreisausschuss
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Veröffentlicht: 03.01.2024

Arbeitsort: 35390 Giessen

Der Kreisausschuss

Beim Landkreis Gießen ist im Fachdienst Personal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle im Bereich

Lohnbuchhaltung (w/m/d)
unbefristet zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Berechnung und Zahlbarmachtung der Bezüge, Entgelte, sonstige Bezüge, Honorare, Präsenzabrechnungen usw.
  • Prüfung und Festsetzung der Steuer
  • Prüfung und Festsetzung der Sozialversicherung sowie der ZVK
  • Lohnpfändung und Abtretung
  • sonstige Aufgaben in Verbindung mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Administration der Beihilfen gem. der HBeihVO

Voraussetzungen für diese Stelle:

  • abgeschlossene Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfach-angestellter (w/m/d) oder vergleichbare Ausbildung
  • gute IT-Kenntnisse
  • gute Kenntnisse der Verwaltungsorganisation/-abläufe
  • Organisationsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Interkulturelle Kompetenz

Von Vorteil sind:

  • Kenntnisse im Bereich Buchhaltung/Lohnbuchhaltung

Wir bieten Ihnen:

  • ein vielseitiges und zukunftsorientiertes Aufgabenfeld
  • umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Leistungen nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (z.B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung sowie Möglichkeit zum mobilen arbeiten
  • betriebliche Altersversorgung
  • kostenfreies Jobticket für das gesamte RMV-Gebiet zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, kann auch privat und am Wochenende genutzt werden und beinhaltet eine großzügige Mitnahmeregelung

Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet.

Die Stelle kann in Teilzeit besetzt werden.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Bereitschaft, die Arbeitszeit den dienstlichen Erfordernissen anzupassen, wird vorausgesetzt.

Wir bitten Sie, das Online-Bewerberportal zu nutzen und sich bis zum 14.01.2024 zu bewerben. E-Mail-Bewerbungen und Bewerbungen auf dem Postweg können nicht berücksichtigt werden.

Ehrenamtliches Engagement wird im Landkreis Gießen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.

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