Sachbearbeitung bei der Betreuungs- und Pflegeaufsicht (m/w/d)

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RP Gießen
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Veröffentlicht: 09.12.2023

Arbeitsort: 35390 Giessen

Datei Stellenausschreibung HAVS Gießen Sachbearbeitung Betreuungs- und Pflegeaufsicht (PDF/660.16 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster

Über uns

Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen ist eines von den insgesamt sechs Versorgungsämtern in Hessen und gehört zum Geschäftsbereich des Regierungspräsidiums Gießen. Es ist u. a. zuständig für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht, für die Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld, für die Durchführung der Gesetze nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (z B. Opferentschädigung) und die Durchführung der Betreuungs- und Pflegeaufsicht in Hessen.

Ihre Auf­ga­ben

  • Beratung von Betreuungs- und Pflegebedürftigen, Angehörigen, Betreuern, Einrichtungsbeiräten, Einrichtungsleitungen, Einrichtungsbetreibern, Mitarbeitern usw. in Angelegenheiten des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP), Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden
  • Überwachung des laufenden Betriebes der Einrichtungen und Mängelberatung in Form von Prüfungen in Einrichtungen der Altenhilfe und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Verfassen entsprechender Prüfberichte und Erstellen von Mängelschreiben in Absprache mit den ebenfalls zuständigen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fachbereiche, Überwachung der gesetzten Fristen
  • Kommunikation mit anderen Behörden wie z. B. Gesundheitsamt, Veterinäramt, Arbeitsschutz, Brandschutz, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen, den Trägern der Sozialhilfe
  • Bearbeitung von Betreiberanzeigen beabsichtigter Inbetriebnahme oder Schließung einer Einrichtung sowie aller Änderungen im laufenden Betrieb
  • Vorbereitung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung, Entwurf von Widerspruchsbescheiden in Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fachbereiche sowie der juristischen Fachberatung
  • Erteilung von Kostenbescheiden
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Abstimmung bzw. Informationsweitergabe zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP)
  • Unsere Ange­bote

    Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, ein gutes Betriebsklima sowie familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen im Rahmen gleitender Arbeitszeit und individuelle Teilzeitmodelle. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgreicher Einarbeitung bieten wird die Möglichkeit im Homeoffice bzw. über Telearbeit zu arbeiten. Sie erhalten zudem ein „Landes Ticket Hessen“, welches zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen berechtigt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements.

    All­ge­meine Hin­weise

    Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

    Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

    Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

    Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Beger-Schmitz (

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